BAFA Vor-Ort-Beratung

BAFA  Vor-Ort-Beratung

der erste Schritt zu Ihrem energetisch sanierten Haus

BAFA  Vor-Ort-Beratung für Wohngebäude

Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung) wird vom Bund gefördert.


Voraussetzung der Förderung durch das BAFA ist: 
  • Ihr Gebäude steht in Deutschland 
  • das der Bauantrag vor dem 31. Januar 2002 gestellt wurde
  • daß, das Gebäude überwiegend dem Wohnen dient 
  • Zwischen zwei Beratungen für dasselbe Gebäude muss ein Abstand von mindestens vier Jahren liegen. Ein neuer Eigentümer des Gebäudes kann dagegen ohne Wartezeit eine Energieberatung für Wohngebäude für dasselbe Gebäude in Anspruch nehmen..

individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

BAFA  Vor-Ort-Beratung
"Das Förderprogramm “Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ trägt zur Umsetzung des energiepolitischen Ziels der Bundesregierung bei, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können." BAFA.

Link individueller Sanierungsfahrplan

Energieausweis

Pflicht
Ein Energieausweis muss immer dann erstellt werden, wenn ein Gebäude neu gebaut wird oder umfassend energetisch saniert wurde. Bei Vermietung oder Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses muss der Eigentümer einen Energieausweis vorlegen. Effizienzklasse und Energiekennwert müssen bereits in der Immobilienanzeige veröffentlicht werden. Verstöße zählen als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 15.000 Euro geahndet werden. 

Link Energieausweis

BW Sanierungsfahrplan

für bestehende Wohngebäude in Baden-Württemberg 
Für Wohngebäude reduziert die Vorlage eines BW Sanierungsfahrplans den Pflichtanteil des EWärmeG von 15 % auf 10 %. Er stellt für einige im EWärmeG vorgesehene Erfüllungsoptionen eine sinnvolle Ergänzung dar.

Link BW Sanierungsfahrplan

Energetisches Exposé 

Immobilienverkauf  vom häßlichen Entlein zum schönen Schwan 
Eine sanierungsbedürftige Immobilie die zum Verkauf ansteht wird durch unser Energetisches Exposé aufgewertet. Wir zeigen auf welche Nachrüstungsplichten bestehen aber auch welche Möglichkeiten das Objekt aufweist um  ein staatlich gefördertes KFW-55 Haus zu werden. Eine Kostenschätzung mit den KfW Förderungen runden das Expose` ab.

Die BAFA  Vor-Ort-Beratung ist der erste Schritt für alle weiteren Beratungen.
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